Der BN setzt sich mit aller Kraft für einen Stopp der dritten Startbahn ein: Wir sorgen für Transparenz, machen politischen Druck, klagen vor Gericht, organisieren Demos
und sammeln Unterschriften.
11.08.2015 ‐ Im Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht alle Klagen gegen die dritte Startbahn abgewiesen – und dabei zentrale Punkte unserer Beschwerde nicht ausreichend gewürdigt. Deshalb hat der BUND Naturschutz eine „Anhörungsrüge“ eingereicht. Eine Verfassungsbeschwerde wird folgen. Zudem fordern wir das überfällige politische Ende der Startbahn.
Die Anhörungsrügen nach § 152a VwGO hat der BUND Naturschutz (BN) am 31. Juli beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Voraussichtlich zum 14. August legen wir die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Davon unabhängig fordert der BN nach wie vor, dass sich die bayerische Staatsregierung, die die Hauptgesellschafter der Flughafen München Gesellschaft (FMG) ist, rechtsverbindlich gegen die dritte Startbahn entscheidet.
„Es ist mit unserem Rechtsverständnis und auch mit gesundem Menschenverstand nicht vereinbar, dass im bisherigen Gerichtsprozess weder der Bayerische Verwaltungsgerichtshof noch das Bundesverwaltungsgericht den Bedarf an einer dritten Startbahn wirklich überprüft haben. Daher gehen wir weiter vor das Bundesverfassungsgericht.“ erklärt der BN-Landesvorsitzende Prof. Dr. Hubert Weiger. „Wir werden es nicht hinnehmen, dass nachweislich unzutreffende Bedarfsprognosen, die die zentrale Grundlage für Enteignungen, immense Eingriffe in Grundrechte und Naturzerstörung sind, von Gerichten immer wieder unter Verweis auf frühere Urteile und die immer gleichen Gutachter bestätigt werden.“
Realität ist meilenweit von Prognosen entfernt
Wir haben seit Beginn des Verfahrens und im Prozess ausführlich vorgetragen, dass es zahlreiche offenkundige Defizite in den Bedarfsgutachten gibt und die Realität sich immer weiter von den prognostizierten Flugbewegungen entfernt. Deswegen hat der BN eine Anhörungsrüge beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Auch beim Themenkomplex des europäischen Naturschutzes haben die beiden Gerichte grundlegende Mängel der Planung nicht überprüft, unter Verweis auf die sogenannte naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative der Behörde.
Zudem fordert der BN ein schnelles politisches Ende der dritten Startbahn: „Wir würden es sehr begrüßen, wenn es im Herbst 2015 eine endgültige politische Entscheidung gäbe. Die kann aber nur gegen die Startbahn ausfallen. Und sie muss auch rechtsverbindlich sein, um das Damoklesschwert über einer ganzen Region endlich wegzunehmen“, so der BN-Landesbeauftragte Richard Mergner, „Wir erwarten, dass insbesondere das Münchner Votum gegen die dritte Startbahn von 2012 auch von der CSU endlich respektiert und endgültig beachtet wird. Die CSU muss sich entscheiden, was ihr wichtiger ist: Bürgernähe, Klimaschutz, verantwortlicher Umgang mit knappen Ressourcen und Erhalt der Heimat oder die Interessen der Lufthansa und der Größenwahn von Kerkloh, Söder und Co.“
Politik muss Bürgerwillen respektieren
Wir bedanken uns explizit bei Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter, dass er gleich nach der Urteilsverkündung klargestellt hat, dass er nach wie zu seinem Votum steht und für eine neuerliche Bürgerbefragung keinen Anlass sieht, solange sich die Rahmenbedingungen wie die Anzahl der Starts und Landungen nicht grundlegend und dauerhaft ändern. „Es ist auch überhaupt nicht absehbar, dass sich diese Rahmenbedingungen dauerhaft und grundlegend ändern, da selbst die Luftfahrtexperten des Deutschen Flugsicherung keine hohen Wachstumsraten im Flugverkehr in Deutschland mehr sehen,“ erklärt Dr. Christian Magerl, Mitglied des Landtags und Kreisvorsitzender des BN Freising.
Gerade in Bezug auf die von Ministerpräsident Seehofer angekündigten Gespräche im Herbst 2015 erinnert der BN daran, dass die Argumente gegen die dritte Startbahn seit Jahren bekannt sind. Auch der Bürgerwille ist oft und deutlich geäußert worden:
Seehofer soll Leben in der Einflugschneise kennenlernen
Auch „aufgeMUCKt“, das Aktionsbündnis von über 80 Bürgerinitiativen, Verbänden und Gruppen betont, dass die Fakten mehr denn je gegen eine dritte Startbahn sprechen. „Unser Ziel ist nach wie vor klar: Die Ausbaupläne für eine dritte Start- und Landebahn am Münchner Flughafen müssen endgültig ad acta gelegt werden“, betonen Helga Stieglmeier und Hartmut Binner in Bezug auf die von Ministerpräsident Seehofer für Herbst angekündigten Gespräche mit den Startbahngegnern: „Wir warten nun auf die Einladung des Ministerpräsidenten. Dann werden wir auf einer Mitgliederversammlung entscheiden, wie wir damit umgehen. Der Ort eines möglichen Gespräches kann für uns nur Attaching sein. Der Ministerpräsident erlebt dann unmittelbar, was das Leben in der Einflugschneise bedeutet, und muss entscheiden, ob er dies noch mehr Bürgerinnen und Bürgern zumuten will.“
Die Faktenlage hat sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2015, das der Anlass für die Gespräche ist, nicht geändert: